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Wahlen durch die Wahl­behörde

Wahlen durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat ist Wahlinstanz für folgende Gremien:

Alle vier Jahre finden Erneuerungswahlen statt. Tritt ein Mitglied eines Gremiums während einer Amtsperiode zurück, erfolgt eine Ersatzwahl.

Wahlen durch die Gemeindekommission
Die Gemeindekommission wählt die Kontrollorgane der Gemeinde:

Alle vier Jahre finden Erneuerungswahlen statt. Tritt ein Mitglied eines Gremiums während einer Amtsperiode zurück, erfolgt eine Ersatzwahl.

Wahlen durch Gemeinderat und Gemeindekommission
Gemeinderat und Gemeindekommission als verbundene Wahlbehörde sind für die Wahl folgender kollegial zusammengesetzter Gremien zuständig:

Alle vier Jahre finden Erneuerungswahlen statt. Tritt ein Mitglied eines Gremiums während einer Amtsperiode zurück, erfolgt eine Ersatzwahl.

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