Gemeinde­versammlung

Die Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner bildet das oberste Organ der Gemeinde. 

Die Stimmberechtigten üben ihre Mitwirkungsrechte persönlich an der Gemeindeversammlung oder, wenn gesetzlich vorgesehen, an der Urne aus. Die Gemeindeversammlung ist das rechtsetzende Organ auf Gemeindeebene (Legislative).

Aufgaben
Die Gemeindeversammlung erlässt die Gemeindeordnung (Verfassung der Gemeinde) sowie die Reglemente mit den zugehörigen Plänen. Ferner genehmigt sie Statuten von Zweckverbänden und Anstalten sowie bestimmte Verträge. Sie übt die Finanzhoheit in der Gemeinde aus und beschliesst unter anderem über den Steuerfuss, das Budget, die Jahresrechnung und über Investitionsvorhaben und -kredite.

Kompetenzen
Die Befugnisse, die der Gemeindeversammlung zustehen, sind in § 47 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt. Durch das Gemeindereglement können der Gemeindeversammlung weitere Befugnisse eingeräumt werden, soweit sie nicht aufgrund der Gesetzgebung ausdrücklich einem anderen Gemeindeorgan zustehen.

Voraussetzung
Zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung berechtigt ist jeder stimmberechtigte Einwohner resp. jede stimmberechtigte Einwohnerin von Bottmingen.

Gemeindeversammlungsdaten
In der Regel findet eine Versammlung pro Quartal statt, also jeweils im März, Juni, Oktober und Dezember.

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