Abfall­entsorgung Privat­haushalte

In der Gemeinde Bottmingen wird auf die Abfallentsorgung keine Grundgebühr erhoben. Es gilt allein das Verursacherprinzip. Entsorgungsgebühren auf Hauskehricht werden in Form von Abfallmarken entrichtet. 

Holsystem: Hauskehricht, Bioabfälle (Garten und Küchenabfälle), Papier/Karton und Metall werden in Form einer Haus-zu-Haus-Sammlung abgeholt. Im Folgenden finden Sie Informationen zum Abfallkalender und dem Bereitsstellen der Abfälle.

Verpackungsglas, Alu/Weissblech, Textilien, Kaffeekapseln/Pads, Altöl, Erde, Steine, Bauschutt, Metall können an den Quartiersammelstellen in die entsprechenden Behälter eingeworfen werden. Montag bis Freitag 7.00 bis 19.00 Uhr, Samstag von 7.00 bis 17.00 Uhr.  Nicht erlaubt ist das Einwerfen an Sonn- und Feiertagen.

Kunststoffverpackungen werden in der Gemeinde Bottmingen nicht getrennt erfasst, sondern mit dem Hauskehricht entsorgt.

Da in der Schweiz kein Sortierwerk für Mischkunststoffe vorhanden ist, werden die meisten gesammelte Kunststoffverpackungen ins Ausland exportiert. Hauptursache für die grosse Belastung der Ozeane ist die mangelhafte oder fehlende Infrastruktur für die Abfallentsorgung, hauptsächlich in Asien und Afrika. Dies führt etwa zu Verwehungen auf offenen Deponien oder Müllhalden. Rund 95 % der Kunststoffe vom Land gelangen über zehn Flüsse in Asien und Afrika in die Ozeane.
Die Verwertung der Mischkunsstoffe mit dem Hauskehricht verhindert, dass nicht reziklierbare Verbund- und Mischkunststoffe ins Ausland geschafft werden, und sich damit unserer Kontrolle nach einer gesicherten Entsorgung entziehen. In der Kehrichtverwertungsanlage in Basel wird durch das Verbrennen der Mischkunsstoffe Energie für das Fernwärmenetz erzeugt, und verhindert einen unkontrollierten Eintrag in Böden und Gewässer.
Reziklierbare, sortenreine Kunststoffe wie Plastikflaschen werden vom Handel zurückgenommen, weitere sortenreine Kunststoffe nehmen vereinzelte Recyclingparks in der Region kostenlos entgegen.

Anton Saxer AG, Götzisbodenstrasse 16, 4133 Pratteln
Tel: 061 332 00 22.

SRS Swissrecycling, Kiesstrasse 24, 4123 Allschwil
Tel: 061 482 02 02.

Contreag, Container-Reinigungs AG, Römertorstrasse 1, 8404 Winterthur
Tel: 052 235 39 00.

Waschservice für Container
Anton Saxer AG, Götzisbodenstrasse 16, 4133 Pratteln
Tel: 061 332 00 22.

Bereitstellung bis spätestens 7.00 Uhr des jeweiligen Abfuhrtages, frühestens jedoch am Vorabend. Den Abfall gut sichtbar auf dem Trottoir resp. am Strassenrand bereitstellen, sodass der Verkehr oder die Fussgänger möglichst nicht behindert werden.

Die Bereitstellung erfolgt in Abfallsäcken. Die Abfallsäcke müssen mit Abfallmarke in ausreichender Höhe versehen sein.Das Sammeln in Containern ist grundsätzlich zulässig.- auch in Containern muss Hauskehricht aus Privathaushalten in Form von Säcken mit Abfallmarken versehen bereitgestellt werden.- Zur Kontrolle der Abfallmarken muss der Containerdeckel vor dem Abkippen geöffnet werden und somit in unverschlossenem Zustand bereitgestellt werden. Dies gilt auch für Behälter mit Kippschlösser.

Gewerbekehricht kann lose in Containern bereitgestellt werden. Das Anbringen eines Transponders an den Container ist notwendig.

Bereitstellung im Biocontainer (DIN EN 840) vor dem Haus. Alle anderen Arten von Behältern werden nicht abgeführt.
Regelmässig Leeren, unabhängig vom Füllstand des Abfallbehälters (Entstehung von Maden, Nutzung des Vergärungsprozesses in der Anlage).

Containerschlösser sind grundsätzlich zulässig. Für die Sammlung müssen die Container aber unverschlossen bereitgestellt werden, da die Mitarbeiter der Abfuhr keine Schlösser öffnen. Zur Kontrolle der Abfallmarken muss der Containerdeckel vor dem Abkippen geöffnet werden.
Kippschlösser: Beim Hauskehricht aus Privathaushalten sind auch Behälter mit Kippschlössern unverschlossen bereitzustellen (Einsicht zur Kontrolle der Abfallmarken).
Da Gewerbekehricht verwogen wird, können Container mit Kippschlössern verschlossen bereitgestellt werden.

Benötigen Sie eine Übersicht der nächsten Sammeltermine?

Gemeindeverwaltung Bottmingen
Schulstrasse 1
4103 Bottmingen

061 426 10 10
gemeinde@bottmingen.ch

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