- Die Entscheidung über die Auskunftserteilung fällt die Gemeindeverwaltung unter Berücksichtigung der Datenschutzgesetzgebung.
- Die ausgehändigten Daten entsprechen dem Eintrag im Einwohnerregister zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung. Für die Richtigkeit der Angaben wird jegliche Haftung – soweit rechtlich zulässig – wegbedungen.
- Auskünfte mit Onlinezustellung können nach erfolgreicher Erstellung einmalig heruntergeladen werden. Um eine erneute Kopie der Auskunft im PDF-Format herunterladen zu können, muss diese erneut bestellt werden.
- Wer sich unbefugt Daten von Dritten beschafft, macht sich strafbar.
Bottmingen, September 2017