17. Apr 2023
Für die Gemeinderatsersatzwahl haben sich zwei Kandidat/-Innen gemeldet. Nun werden deren Wählbarkeitsvoraussetzungen geprüft.
Für den 18. Juni 2023 ist die Ersatzwahl für zwei vakante Sitze im Gemeinderat vorgesehen. Die dafür benötigten Wahlvorschläge mussten bis am Montag, 17. April 2023, um 12 Uhr beim Gemeindesekretariat eingereicht werden.
Für die Gemeinderatsersatzwahl haben sich zwei Kandidat/-Innen gemeldet. Da es ebenso viele freie Sitze für das Amt gibt, kommt es zur stillen Wahl. Nun werden die Wählbarkeitsvoraussetzungen der beiden Kandidat/-Innen geprüft, bevor die Erwahrungsinstanz sie für gewählt erklären kann. Dies erfolgt mittels Zirkularbeschluss bis spätestens 24.4.2023. Spätestens im BiBo vom 4.5.2023 erfolgt voraussichtlich die Namensnennung der neuen Gemeinderät/-Innen.