19. Dez 2022
Auf den 1.1.2023 wird in der Gemeinde Bottmingen der Preis für Abfallvignetten und für Gewerbekehricht angehoben. Grund dafür ist das sinkende Eigenkapital in der Abfallkasse.
Die kantonale Empfehlung über der Höhe des Eigenkapitals in der Abfallkasse beläuft sich auf CHF 75/Einwohner. In den vergangenen Jahren ist das Eigenkapital der Spezialfinanzierung Abfall ge¬sunken und hat die kantonale Empfehlung unterschritten. Um die Abfallkasse ausgeglichen zu gestalten, müssen die Gebühren angepasst werden.
An der Gemeindeversammlung vom 15.12.22 (siehe Beschlüsse) wurde das totalrevidierte Abfallreglement angenommen. Auf die Einführung einer Grundgebühr soll, wie von der Gemeindekommission beantragt, verzichtet werden. Aus diesem Grund muss auf den 1.1.23 der Preis der Abfallvignetten und für Gewerbekehricht angehoben werden. Die Gebühren betragen neu: