31. Aug 2022
Jeder Holzschlag ist bewilligungs- oder meldepflichtig.
Meldepflichtig:
Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung.
Bewilligungspflichtig:
Alle anderen Holzschläge sind bewilligungspflichtig.