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Holzschläge sind bewilligungspflichtig!

31. Aug 2022

Jeder Holzschlag ist bewilligungs- oder meldepflichtig.

Meldepflichtig:
Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. 

Bewilligungspflichtig:
Alle anderen Holzschläge sind bewilligungspflichtig.

Weitere Informationen finden Sie hier

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