Rede von Mélanie Krapp zum Nationalfeiertag

29. Jul 2021

Happy birthday Helvetia! Gedanken zum 1. August 2021 von Gemeindepräsidentin.

Kennen Sie Unterbäch im Oberwallis? Und wissen Sie, was Unterbäch mit Niederdorf im Kanton Basel-Landschaft gemeinsam hat?
In diesem Jahr ist es 50 Jahre her, seit die stimmberechtigten Männer der Schweiz am 7. Februar 1971 der Verfassungsänderung zustimmten, wonach künftig alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger die gleichen politischen Rechte haben sollen. Für mich als «Babyboomerin» und alle, die nach den 60er- und 70er-Jahren geboren worden sind, ist es eine Selbstverständlichkeit, als Frau abstimmen und wählen gehen zu können. Dass aber viele Frauen, die vor mir geboren worden sind, noch miterlebt haben, wie ihnen der Gang zum Stimm- und Wahlbüro untersagt war, ist nichts, worauf ich als freie Schweizerin stolz bin. Mein Vater erklärte mir oft, dass die Frauen in seiner Familie früher gar nicht erpicht darauf gewesen seien, politisch mitzuwirken. Ja, mag sein, aber nicht zu wollen und nicht zu dürfen, sind für mich zwei Paar Schuhe!
Noch vor der Verfassungsänderung haben erste Kantone das Frauenstimmrecht eingeführt. So 1959 den Kanton Waadt und später noch weitere Westschweizer Kantone. Als erster Deutschschweizer Kanton folgte 1966 Basel-Stadt und immerhin 1968 der Kanton Basel-Landschaft.
Aber was hat das Thema nun mit dem 1. August und mit Unterbäch oder mit Niederdorf zu tun?

Unterbäch, das 400 Seelen-Dorf im Oberwallis, ist auch bekannt als das «Rütli der Schweizer Frau». Im März 1957 nämlich – es war die Zeit des Kalten Krieges - sollte in einer eidgenössischen Abstimmung über die Zivilschutzdienstpflicht für Frauen abgestimmt werden. Da es sich also um ein Thema handelte, bei dem die Frauen direkt betroffen gewesen wären, hat der Gemeinderat von Unterbäch beschlossen, die volljährigen Frauen ebenfalls darüber abstimmen zu lassen. Er nützte damit eine Gesetzeslücke des damaligen Walliser Wahlgesetzes aus, das nur Zuchthäusler und Armengenössige von der Ausübung der politischen Rechte ausschloss, nicht aber Frauen. Die schweizweit erste Frau, die einen Stimmzettel in eine Wahlurne warf, war Katharina Zenhäusern, die Frau des Gemeindepräsidenten von Unterbäch und 32 weitere taten es ihr gleich. Die Frauen legten ihre Stimmzettel in eine nur für die Frauen vorgesehene Urne. Und sie gingen erst nach dem Eindunkeln an die Urne, um dem Zorn der Nachbarn weniger ausgeliefert zu sein.
Auch der Gemeinderat von Niederdorf (Basel-Landschaft) entschied (zwar nur mit einer knappen Mehrheit), die Meinung der Frauen des Dorfes im Rahmen einer Konsultativabstimmung zum Thema Zivilschutz-Dienstpflicht für Frauen einzuholen. Ebenso wie Lugano, Martigny und Siders. Nirgends aber war das mediale Interesse so gross, wie in Unterbäch. Zwar wurden die abgegebenen Stimmen der Frauen aus Unterbäch später von Bern als ungültig erklärt, aber der «Ungehorsam» der Gemeinde schaffte es nicht nur in die «Schweizer Wochenschau», sondern bis in die «New York Times».
Unterbäch, das «Rütli der Schweizer Frau» hat später Elisabeth Kopp, die erste Bundesrätin, zur Ehrenbürgerin ernannt.

Die Geschichte der Gleichberechtigung, und zwar nicht nur bezogen auf das Geschlecht, ist weltweit eng mit gesellschaftlichen Entwicklungen, mit Rollenbildern und Normen verwoben. Frauen durften in der Schweiz zwar bis 1971 nicht an eidgenössischen Abstimmungen teilnehmen, aber sie waren in Gewerbe, Haus und Hof aktiv und haben Organisationen hervorgebracht, die noch heute von grossem Gewicht sind.
Auf lokaler Ebene denke ich da z.B. an die Gründung des ersten Frauenvereins des Leimentals 1888 in Bottmingen, der zum Ziel hatte, bedürftigen Menschen zu helfen. Durch den Frauenverein wurde 1905 der erste Bottminger Kindergarten im 1. Stock des heutigen Restaurants Traube eröffnet. Später kam die Haus- und Krankenpflege dazu - als Vorläuferin der heutigen Spitex.

Erst 1981 wurde die Gleichstellung von Mann und Frau in der Bundesverfassung verankert, und erst 1996 trat das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau in Kraft. Trotzdem ist Gleichberechtigung in der aktuellen Gesellschaft nicht nur in Bezug auf das Geschlecht (von männlich bis weiblich) nach wie vor ein aktuelles Thema. Das zeigen auch die Diskussionen über sexuelle Neigung, Hautfarbe, Herkunftsland, Beeinträchtigung etc. Warum sonst erweckt es so viel Aufsehen, dass die Jury der diesjährigen Filmfestspiele in Cannes erstmals von einem dunkelhäutigen Filmemacher, nämlich dem Afroamerikaner Spike Lee präsidiert wurde?
Es sollte nichts Besonderes sein, wenn jemand mit mehr Hautpigmenten ein öffentliches Amt innehat. Es sollte nichts Besonderes sein, wenn eine Frau im Bundesrat dem Verteidigungsdepartement vorsteht. Und es sollte auch keine Bewunderungsstürme mehr auslösen, wenn ein Vater mit seinen Kleinkindern einkaufen geht. Aber so weit sind wir anscheinend noch nicht.

Trotzdem ich bin zuversichtlich, dass wir in der Schweiz auch im Zuge dieser komplexen gesellschaftlichen Entwicklungen gute Lösungen finden, denn die Schweiz hat Erfahrung im Umgang mit Unterschieden und mit Integration. Sie hat es geschafft, die aus religiösen Gründen verfeindeten Gebiete, Stadt- und Land- sowie unterschiedliche Sprachregionen zu einen, indem sie deren Eigenschaften akzeptiert und anerkannt und ein politisches System aufgebaut hat, das eine Machtansammlung verhindert. Zwar ist dieses politische System sehr langsam, aber es lässt dennoch Veränderung zu, auch wenn das manchmal einen langen Schnauf braucht.
Und bei aller Unterschiedlichkeit, ist es schliesslich eine Frauengestalt, die für die Freiheit und Einigkeit unseres Landes steht: Helvetia! Noch heute ziert sie die «Kopfseite» der «Fufzgerlis» und der «Ein- und Zweifränkler». «Helvetia» steht auf Briefmarken als Landesbezeichnung, und in unserem Landeskennzeichen CH, nämlich in der Abkürzung des Lateinischen confederatio helvetica: einer einmal mehr diplomatischen Lösung, um keine Landessprache und keine Region zu bevorzugen; eben echt schweizerisch!
Leider können wir auch in diesem Jahr den Geburtstag der Helvetia nicht an einer gemeinsamen Feier begehen. Ich hoffe aber sehr, dass das das nächste Jahr wieder möglich sein wird.
Darum wünsche ich Ihnen auch im Namen des gesamten Gemeinderats noch einmal auf diesem Weg einen gemütlichen 1. August, ob zuhause (haben Sie schon Bottminger Fähnli zur Dekoration abgeholt?) oder unterwegs. Warum nicht einmal in Unterbäch?

Herzlich,
Ihre Mélanie Krapp

Mélanie Krapp
Mélanie Krapp

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