Vernehmlassung zur Teilrevision Bestattungs- und Friedhofsreglement

02. Feb 2023

Das heute gültige Friedhofs- und Bestattungsreglement der Gemeinde stammt aus dem Jahr 2001 (in Kraft gesetzt per April 2002); die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2004. Um den in der Zwischenzeit eingetretenen Veränderungen und Entwicklungen Rechnung zu tragen, hat der Gemeinderat beschlossen, eine Teilrevision vorzunehmen.

Was sind die wesentlichsten Punkte der geplanten Revision?

  • Recht auf Bestattung: Die heutige Formulierung, wonach auch verstorbene Angehörige in direkter auf- und absteigender Linie ersten Grades von in Bottmingen ansässigen Familien ohne eigenen Familienstand, die vorübergehend auswärts wohnhaft waren, ein Recht auf Bestattung in Bottmingen haben, ist in der Praxis schwierig zu handhaben. Deshalb wird vorgeschlagen, dass neu Personen mit in Bottmingen wohnhaften Angehörigen zur Bestattung in Bottmingen berechtigt sind.
  • Bestattungskosten: Neu soll die Gemeinde nur noch die Kosten für Gemeindeleistungen (wie z. B. die Grabstätte mit Ausnahme des Familiengrabs, die Aufbahrung, die Benützung der Abdankungshalle, die Beisetzung) übernehmen – und dies auch nur noch für Personen mit Wohnsitz in Bottmingen. Drittkosten wie z. B. für die Kremation, den Transport und die Urne sollen zu Lasten des Nachlasses der verstorbenen Person gehen. Neu würden also auch verstorbene Angehörige in direkter auf- und absteigender Linie ersten Grades von in Bottmingen ansässigen Familien ohne eigenen Familienstand, die vorübergehend auswärts wohnhaft waren, sowie auswärts wohnhafte Ortsbürger nicht mehr unentgeltlich bestattet.
  • Grabunterhalt: Die Gemeinde bietet Angehörigen die Möglichkeit, gegen Vorauszahlung der Kosten die Grabstätte für die Dauer der Belegung durch die Gemeinde bepflanzen und unterhalten zu lassen. Inskünftig soll auf dieses Unterhaltsangebot durch die Gemeinde verzichtet werden, da es sich dabei nicht um eine Gemeindeaufgabe handelt und dafür private Unternehmungen zur Verfügung stehen. Die bestehenden Unterhaltsverträge würden bis zu deren Ablauf weitergeführt.
  • Die übrigen Änderungen betreffen Kompetenzdelegationen, Anpassungen an übergeordnetes Recht und redaktionelle Anpassungen.
Der Entwurf der vorgesehenen Reglementsänderungen in Form einer synoptischen Darstellung befindet sich hier. Interessierte sind eingeladen, sich zur vorgeschlagenen Teilrevision vernehmen zu lassen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 24.03.2023. Parallel zur Vernehmlassung findet auch die kantonale Vorprüfung statt. Es ist vorgesehen, die Teilrevision in diesem Jahr der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Gemeinderat

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