Die Sozialhilfe hilft Menschen, die sich in einer Notlage befinden. Das Ziel der Sozialhilfe ist die Erlangung oder Wiedererlangung der optimalen wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit der Betroffenen. Gesetzliche Grundlagen sind das Sozialhilfegesetz und die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS).
Die Sozialberatung der Gemeinde Bottmingen klärt die Situation umfassend und professionell ab und stellt Anträge an die Sozialhilfebehörde. Die Fallführung wird im Auftrag der Sozialhilfebehörde durch die Sozialberatung vollzogen.
Ihre Anfrage wird vertrauensvoll, detailliert und unter Wahrung der Diskretion abgeklärt. Oft macht es Sinn, sich frühzeitig um die Lösung von Problemen zu kümmern. Zögern Sie nicht, die Hilfe der Sozialberatung und der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.