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Registrierung als Ersthundehalter/-in

Sie möchten erstmalig einen Hund halten? Bei einer Ersthundehaltung müssen Sie sich als Hundehalter/in bei der Gemeinde registrieren. Wir legen für Sie eine Personen-ID in der zentralen Hundedatenbank AMICUS an. AMICUS stellt Ihnen daraufhin anhand der Personen-ID Logindaten für diese Datenbank zur Verfügung.

Die Erstregistrierung können Sie folgendermassen vornehmen:

Bitte beachten Sie, dass dieser Service ausschliesslich für die Registrierung als Hundehalter/in gedacht ist. Die Anmeldung Ihres Hundes erfolgt nach Ihrer Registrierung in der zentralen Hundedatenbank AMICUS in einem weiteren Schritt.

Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz)
Verordnung über das Halten potentiell gefährlicher Hunde
Finanz- und Rechnungswesen

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