Musizieren im Freien - Bewilligung beantragen

Das Verursachen von Lärm im Freien (wie bspw. durch musizieren oder lautes Abspielen von Geräten und dgl.) ist laut Polizeireglement nur insoweit zulässig, als Drittpersonen nicht gestört werden. Für besondere Anlässe kann jedoch eine Musizierbewilligung der Gemeinde beantragt werden.

Öffentliche Sicherheit/Ordnung

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen