Wahlen durch Gemeinde­rat und Gemeinde­kommission

Gemeinderat und Gemeindekommission als verbundene Wahlbehörde sind für die Wahl folgender kollegial zusammengesetzter Gremien zuständig:

- Sozialhilfebehörde
- Schulräte
- Bauausschuss
- Bibliothekskommission
- Kommission für Erwachsenenbildung und Freizeitgestaltung
- Natur- und Umweltschutzkommission
- Turn- und Spielplatzkommission
- Wahlbüro

Alle vier Jahre finden Erneuerungswahlen statt. Tritt ein Mitglied eines Gremiums während einer Amtsperiode zurück, erfolgt eine Ersatzwahl.

Im Folgenden finden Sie die aktuellen Ausschreibungen:

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