Gemeinderat und Gemeindekommission als verbundene Wahlbehörde sind für
die Wahl folgender kollegial zusammengesetzter Gremien zuständig:
- Sozialhilfebehörde
- Schulräte
- Bauausschuss
- Bibliothekskommission
- Kommission für Erwachsenenbildung und Freizeitgestaltung
- Natur- und Umweltschutzkommission
- Turn- und Spielplatzkommission
- Wahlbüro
Alle vier Jahre finden Erneuerungswahlen statt. Tritt ein Mitglied eines Gremiums während einer Amtsperiode zurück, erfolgt eine Ersatzwahl.
Im Folgenden finden Sie die aktuellen Ausschreibungen: