Die Steuersätze für die Gemeinde Bottmingen wurden wie folgt festgelegt.
- Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen 45 % der Staatssteuer
- Ertrags- und Kapitalsteuer der juristischen Personen, Sondersatz für ehemalige Statusgesellschaften 49 % der Staatssteuer
- Vergütungszinssatz 0,85 %
- Verzugszinssatz 4 %
Die Gemeindesteuer ist bis zum 30. September des Steuerjahres zur Zahlung fällig.