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Neue Richtlinien für die Vereinsunterstützung

03. Apr 2025

Seit dem 1. März 2025 gelten neue Richtlinien für Vereinsunterstützung sowie auch für Beiträge an Kinder- und Jugendlager.

In Bottmingen sind mehr als 50 Vereine, Institutionen und Organisationen ansässig, die ein vielfältiges Angebot an Freizeit- und Sportaktivitäten für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen bereitstellen. Seit dem 1. März 2025 gelten neue Richtlinien für Vereinsunterstützung sowie auch für Beiträge an Kinder- und Jugendlager. Diese Richtlinien definieren die Grundsätze und Kriterien der kommunalen Vereinsförderung, gewährleisten die Gleichbehandlung der Vereine und schaffen Transparenz hinsichtlich der Fördermittelvergabe.

Mit den neuen Unterstützungsleistungen fördert die Gemeinde insbesondere Vereine, die Aufgaben in der Kinder- und Jugendförderung wahrnehmen, sich an Gemeindeanlässen beteiligen oder mit ihren öffentlichen Vereinsaktivitäten den Veranstaltungskalender der Gemeinde bereichern.

Die Eingabefrist für einen Antrag auf Vereinsunterstützung für das Gemeindebudget 2026 ist der 31. Mai 2025. Später und unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Die Eingabefrist für Beiträge an Kinder- und Jugendlager sowie Ferienschwimmkurse müssen für das laufende Jahr bis spätestens Ende November eingereicht werden.

Sämtliche Richtlinien und Antragsformulare finden Sie hier.

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