Bottmingen entwickelt sich weiter. Die Bevölkerung wächst, Wohnraum ist gefragt, Freiräume sollen erhalten bleiben, das Zentrum gestärkt werden. Gleichzeitig sind die gesetzlichen Vorgaben klar: Neue Entwicklungen sollen vor allem innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets stattfinden. Mit der Ortsplanungsrevision legt die Gemeinde fest, wie sich Bottmingen in den kommenden Jahrzehnten räumlich entwickeln soll. Die Ortsplanung definiert die Leitlinien für Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Grünräume und öffentliche Nutzungen – und schafft die verbindliche Grundlage für künftige Bauvorhaben.
Die geltende Nutzungsplanung stammt aus einer früheren Planungsperiode und ist an neue gesetzliche Vorgaben sowie an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Auch die Bedürfnisse der Menschen ändern sich. Denen möchte die Gemeinde gerecht werden. Dazu gehören unter anderem:
Anforderungen des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes und der kantonalen Gesetzgebung
Förderung der Innenentwicklung
Abstimmung von Siedlung, Verkehr und Freiraum
Massnahmen für den Klimaschutz und die Klimaanpassung
Sicherung von öffentlichen Nutzungen
Die Ortsplanungsrevision stellt sicher, dass sich Bottmingen qualitätsvoll und vorausschauend weiterentwickeln kann.
Folgende Planungsinstrumente werden mit der Revision Ortsplanung überarbeitet:
Die Planungsinstrumente im Überblick
1. Räumliches Entwicklungskonzept (REK, 2018)
Das REK formuliert die langfristigen Leitlinien der Gemeindeentwicklung. Es beschreibt, in welche Richtung sich Bottmingen entwickeln soll, und bildet die strategische Grundlage für die weitere Planung.
Die Gesamtstrategie vertieft das REK im Sinne einer Innenentwicklungsstrategie. Sie konkretisiert räumliche Schwerpunkte und definiert strategische Handlungsfelder. Die Gesamtstrategie ist behördenleitend, jedoch noch nicht grundeigentümerverbindlich.
Die Nutzungsplanung setzt die strategischen Ziele in einen Zonenplan und ein Baureglement um. Diese sind für Behörden und Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich. Sie legen fest, wo und in welchem Rahmen gebaut und entwickelt werden darf.
Die Ortsplanungsrevision gliedert sich in mehrere Phasen:
Entwicklung Gesamtstrategie
Mitwirkung zur Strategieentwicklung: Wirken Sie hier mit und bringen Sie Ihre Anliegen zur Gesamtstrategie ein.
Entwurf der Nutzungsplanung
Mitwirkung der Bevölkerung zur Nutzungsplanung
Kantonale Vorprüfung
Beschluss Gemeinderat für die Einwohnergemeindeversammlung
Gemeindekommission
Einwohnergemeindeversammlung
Referendumsfrist
Öffentliche Auflage
Verabschiedung Gemeinderat für die Genehmigung
Genehmigung
Mitwirkung
Aktuelle Mitwirkung
Die Revision Ortsplanung befindet sich derzeit in der Phase der Gesamtstrategie.
Montag, 4. Mai 2026 von 18.30–21.00 Uhr, Aula Schulhaus Burggarten Nach einer Einführung in die Inhalte der Gesamtstrategie besteht die Möglichkeit, an moderierten Thementischen Fragen zu stellen und Rückmeldungen einzubringen. Der Gemeinderat und Fachpersonen stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Vom 4. Mai bis 5. Juni 2026 können Rückmeldungen zur Gesamtstrategie via E-Mitwirkung eingereicht werden. Nutzen Sie die Gelegenheit, ihre Anliegen einzubringen unter dialog-bottmingen.ch. Die Plattform ermöglicht es, Stellungnahmen zu einzelnen Themenbereichen abzugeben sowie an einer kurzen Umfrage zur generellen Stossrichtung der Gesamtstrategie teilzunehmen.
Wie werden die Rückmeldungen berücksichtigt?
Alle Rückmeldungen werden dokumentiert und sorgfältig geprüft. Der Gemeinderat wertet die Eingaben aus und entscheidet, in welchen Punkten Anpassungen vorgenommen werden. Die Ergebnisse der Mitwirkung sowie das weitere Vorgehen werden im Herbst 2026 veröffentlicht.
Weitere Beteiligungsmöglichkeiten
Auch in den folgenden Phasen der Ortsplanungsrevision bestehen Mitwirkungs- und Mitspracherechte:
Mitwirkung zur Nutzungsplanung
Einwohnergemeindeversammlung
Referendumsfrist
Öffentliche Auflage mit Möglichkeit zur formellen Einwendung
Verabschiedung Gemeinderat für die Genehmigung
Möglichkeit des fakultativen Referendums: Die revidierte Nutzungsplanung wird vom Gemeinderat verabschiedet und unterliegt dem fakultativen Referendum (500 Unterschriften).
Überblick über die Planungsebenen
Die Planungsebenen: So hängen nationale, kantonale und kommunale Planungsinstrumente zusammen.
Blick auf die Schweiz
Um die Schweizer Raumplanung zu verstehen, stellen wir uns vor, in ein Satellitenbild zu zoomen. Aus dem All überblicken wir die ganze Schweiz. Dafür legt der Bund im Raumplanungsgesetz die gesetzlichen Grundzüge fest. Diese zielen auf eine nachhaltige Entwicklung, die Siedlungen verdichtet, den Boden haushälterisch nutzt und die Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten sicherstellt.
Blick auf den Kanton
Zoomen wir auf die Ebene des Kantons, werden diese Vorgaben im Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Basel-Landschaft konkretisiert. Hier wird definiert, wie der Kanton die Bundesrichtlinien umsetzt, beispielsweise durch Festlegung der Bauzonen, Dichtevorgaben, Innenentwicklung und die Koordination zwischen Gemeinden. Der Kanton genehmigt die Ortsplanungen der Gemeinden.
Blick auf die Region
Zoomen wir weiter auf die Ebene der Regionen. Hier ist es das Agglomerationsprogramm Basel, das regionale Entwicklungsstrategien vorgibt, um Mobilität, Siedlungsentwicklung und Landschaftsschutz zu koordinieren.
Blick auf die Gemeinde Bottmingen
Ein weiterer Zoom-Schritt führt uns auf die Ebene der Gemeinde Bottmingen. Hier wird die Vision für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde im REK formuliert. Dieser enthält sechs Leitlinien, die die langfristige Ausrichtung der Siedlungsentwicklung beschreiben. Diese Vision wird in der Gesamtstrategie konkretisiert, die konkretere Massnahmen zur Umsetzung der Leitsätze umfasst. Die Gesamtstrategie bildet die Grundlage für die behörden- und grundeigentümerverbindliche Nutzungsplanung. Diese wird weiter präzisiert, etwa durch die Ausweisung von Zonen für Wohn-, Gewerbe- und Grünflächen oder durch spezifische Bebauungspläne.
Blick auf einzelne Parzellen
Schliesslich gelangen wir auf die Ebene der einzelnen Parzellen: Hier werden die planerischen Leitlinien konkret umgesetzt. Die Parzellennutzung, Bebauungspläne und Bauprojekte orientieren sich an den Vorgaben der Ortsplanung und stellen sicher, dass alle Ebenen der Raumplanung ineinandergreifen. So entsteht ein abgestimmtes Gesamtsystem – von den nationalen Zielen bis zur konkreten Gestaltung vor Ort.
Die Revision der Ortsplanung erfolgt in mehreren Schritten – von den ersten Grundideen bis zu den verbindlichen Regeln. Zu Beginn werden die übergeordneten Ziele festgelegt (im REK). Darauf aufbauend wird die Planung immer konkreter (Gesamtstrategie), bis am Schluss klare und verbindliche Vorgaben für die Nutzung der Grundstücke vorliegen (Nutzungsplanung).
Termine
4. Mai 2026 Informations- und Dialoganlass, 18.30 Uhr, Aula Schulhaus Burggarten
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