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Revision Ortsplanung Bottmingen

Bottmingen entwickelt sich weiter. Die Bevölkerung wächst, Wohnraum ist gefragt, Freiräume sollen erhalten bleiben, das Zentrum gestärkt werden. Gleichzeitig sind die gesetzlichen Vorgaben klar: Neue Entwicklungen sollen vor allem innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets stattfinden. Mit der Ortsplanungsrevision legt die Gemeinde fest, wie sich Bottmingen in den kommenden Jahrzehnten räumlich entwickeln soll. Die Ortsplanung definiert die Leitlinien für Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Grünräume und öffentliche Nutzungen – und schafft die verbindliche Grundlage für künftige Bauvorhaben.

Die geltende Nutzungsplanung stammt aus einer früheren Planungsperiode und ist an neue gesetzliche Vorgaben sowie an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Auch die Bedürfnisse der Menschen ändern sich. Denen möchte die Gemeinde gerecht werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Anforderungen des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes und der kantonalen Gesetzgebung
  • Förderung der Innenentwicklung
  • Abstimmung von Siedlung, Verkehr und Freiraum
  • Massnahmen für den Klimaschutz und die Klimaanpassung
  • Sicherung von öffentlichen Nutzungen

Die Ortsplanungsrevision stellt sicher, dass sich Bottmingen qualitätsvoll und vorausschauend weiterentwickeln kann.

Folgende Planungsinstrumente werden mit der Revision Ortsplanung überarbeitet:

Die Planungsinstrumente im Überblick

Der Planungsprozess
Prozess ROB 2
Prozess ROB 2

Die Ortsplanungsrevision gliedert sich in mehrere Phasen:

  • Entwicklung Gesamtstrategie
  • Mitwirkung zur Strategieentwicklung: Wirken Sie hier mit und bringen Sie Ihre Anliegen zur Gesamtstrategie ein.
  • Entwurf der Nutzungsplanung
  • Mitwirkung der Bevölkerung zur Nutzungsplanung
  • Kantonale Vorprüfung
  • Beschluss Gemeinderat für die Einwohnergemeindeversammlung
  • Gemeindekommission
  • Einwohnergemeindeversammlung
  • Referendumsfrist
  • Öffentliche Auflage
  • Verabschiedung Gemeinderat für die Genehmigung
  • Genehmigung
Mitwirkung

Kontakt

Judith Oesch
Projektleiterin Raumplanung
judith.oesch@bottmingen.ch
061 426 10 69

Ablauf
Prozess ROB
Prozess ROB

Die Revision der Ortsplanung erfolgt in mehreren Schritten – von den ersten Grundideen bis zu den verbindlichen Regeln. Zu Beginn werden die übergeordneten Ziele festgelegt (im REK). Darauf aufbauend wird die Planung immer konkreter (Gesamtstrategie), bis am Schluss klare und verbindliche Vorgaben für die Nutzung der Grundstücke vorliegen (Nutzungsplanung).

Termine

4. Mai 2026
Informations- und Dialoganlass, 18.30 Uhr, Aula Schulhaus Burggarten

4. Mai - 5. Juni 2026
E-Mitwirkung

Grundlagen und Vorarbeiten

Folgend finden Sie die rechtlichen Grundlagen, die für die Erarbeitung des REK und der Gesamtstrategie relevant waren.

Eidgenössische, kantonale und regionale Grundlagen

Kommunale Grundlagendokumente für das REK / Gesamtstrategie

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