Mitwirkung Mutation Zonenplan Siedlung
Mutation Zonenplan Siedlung: Zone für öffentliche Anlagen und Werke Löchlimatte, Ergänzung der Zweckdefinition Werkhof.
In Bottmingen befindet sich derzeit die Ortsplanung in Revision – aktuell läuft eine öffentliche Mitwirkung zur Gesamtstrategie. Gleichzeitig plant der Kanton die Realisierung des neuen Bushofprojekts, mit dessen Bau ab 2028 begonnen werden soll: Dieses Kantonsprojekt sieht u. a. den Abriss des bestehenden Postgebäudes vor, in dem auch die Gemeindebibliothek einquartiert ist und für die ein neuer Standort benötigt wird. Im Rahmen seiner Gemeindeentwicklung und Immobilienstrategie plant der Gemeinderat, die Bibliothek künftig im bestehenden Werkhofgebäude an der Therwilerstrasse 15 unterzubringen. Der Werkhof muss aufgrund seiner Lage mitten im Zentrum sowie des baulichen Zustands ohnehin dringlichst verlegt werden.
In einer langwierigen Evaluation wurden verschiedene mögliche Standorte auf deren Eignung für einen Gemeindewerkhof hin untersucht. Da mit den Eigentümerschaften in der Weichselmatt (bevorzugter Standort) keine Einigung für eine angemessene Landabtretung erzielt werden konnte, hat der Gemeinderat beschlossen, den neuen Werkhof auf einer Gemeindeparzelle in der Löchlimatte zu realisieren. Die dortige Zone für öffentliche Anlagen und Werke (öA+W-Zone) weist gemäss bestehendem Zonenplan Siedlung die Zweckbestimmungen Sport/Freizeit/Feuerwehr/Wohnheim und elektrische Versorgung auf. Für die dortige Erstellung eines neuen Werkhofs muss in einem ersten Schritt der bestehende Zonenplan Siedlung, konkret die Zweckdefinition der dortigen öA+W-Zone mit «Werkhof» ergänzt werden. Aufgrund der aufgezeigten Dringlichkeit kann hierfür der Abschluss der Ortsplanrevision nicht abgewartet werden, weshalb diese Zonenplanmutation vorgezogen wird.
Im Rahmen des gesetzlich festgeschriebenen Informations- und Mitwirkungsverfahrens orientiert der Gemeinderat nun die Einwohnerschaft über den Planungsentwurf und lädt sie zur Mitwirkung ein. Die Unterlagen können vom 4. Juni bis 2. Juli 2026 auf dieser Website oder während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Schriftliche Eingaben haben bis 5. Juli 2026 an Judith Oesch (Kontakt oben rechts) zuhanden des Gemeinderats zu erfolgen.
Nach Abschluss dieser Vernehmlassung wird ein Mitwirkungsbericht erstellt und werden die Planungsunterlagen mit den Mitwirkungs- und kantonalen Vorprüfungsergebnissen ergänzt und der Einwohnergemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt. Nach der Planauflage mit Einsprachemöglichkeit nach Raumplanungs- und Baugesetz wird das neue Planungsdokument mit der regierungsrätlichen Genehmigung rechtsgültig.
Judith Oesch
Projektleiterin Raumplanung
judith.oesch@bottmingen.ch
061 426 10 69
