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Drohnenflüge

Öffentliche Sicherheit/Ordnung

Drohnen lassen sich vielseitig einsetzten. Beispielsweise werden mit ihrer Hilfe jedes Jahr viele Rehkitzleben gerettet und Mähunfälle vermieden. Es lassen sich auch Luftaufnahmen machen, von Bauprojekten, Landschaften oder Anlässen. Fest steht: Die Beliebtheit von Drohnen auch im Privatgebrauch nimmt zu. Die Rücksichtnahme auf ausreichend Privatsphäre wird dabei häufig bemängelt. Konflikte lassen sich aber vermeiden, indem die Drohnenpiloten die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) auferlegten Regeln strickt einhalten, genügend Rücksicht auf die Privatsphäre Dritter nehmen und bestenfalls im Vorfeld allfällige Betroffene über einen geplanten Drohnenflug in einem klärendend Gespräch informieren.

Wichtig:
Über Privatgrundstücke darf nur mit Kenntnis und Zustimmung des Eigentümers/Mieters/Personen die sich dort aufhalten, geflogen/aufgenommen werden. Selbst wenn die Drohne nicht mit einer Kamera ausgestattet ist, muss das Privateigentum anderer und deren Recht, ihr Eigentum ungestört zu geniessen, respektiert werden.

Öffentliche Sicherheit/Ordnung

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