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Drohnenflüge

Öffentliche Sicherheit/Ordnung

Über Privatgrundstücke darf nur mit Kenntnis und Zustimmung des Eigentümers/Mieters/Personen die sich dort aufhalten, geflogen/aufgenommen werden. Selbst wenn die Drohne nicht mit einer Kamera ausgestattet ist, muss das Privateigentum anderer und deren Recht, ihr Eigentum ungestört zu geniessen, respektiert werden.

Öffentliche Sicherheit/Ordnung

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