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Stundung / Zahlungsvereinbarung - Gesuch einreichen

Die Gemeindeverwaltung entscheidet auf Gesuch hin über Stundung der nach dem kommunalen Steuerreglement geschuldeten Steuern, Verzugszinsen und Mahngebühren.


Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Gemeindesteuer sowie über Stundungsgesuche wenden Sie sich an:

Sánchez Sonia
Position: Sachbearbeiterin Finanz- und Rechnungswesen
Schulstrasse 1, 4103 Bottmingen
Telefon: 0614261041

Onlineformular Gesuch um Ratenzahlung

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