Wenn die Person, über die Sie Daten anfragen möchten, keine Datensperre hinterlegt hat, erhalten Sie von der Einwohnerkontrolle Auskunft über den amtlichen Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht, die Adresse und über eine allfällige Zustelladresse. Wünschen Sie über weitere Daten eine Auskunft, benötigen wir zusätzlich einen Interessensnachweis (Verlustschein, offene Rechnung, Vertrag etc.) mit einer Begründung, weshalb die Bekanntgabe weiterer Daten für Sie notwendig ist. Die Anfragen können telefonisch, persönlich, per E-Mail oder Fax gestellt werden. Wünschen Sie eine Antwort auf postalischem Weg, benötigen wir für die Rücksendung ein adressiertes und frankiertes Antwortcouvert.
Wenn die Person, über die Sie Daten anfragen möchten, eine Datensperre hinterlegt hat, erfolgt die Auskunft nur gegen ein schriftliches Gesuch, ein adressiertes und frankiertes Antwortcouvert für die Rücksendung und einen Interessensnachweis (Verlustschein, offene Rechnung, Vertrag etc.) mit einer Begründung, weshalb die Bekanntgabe der Daten für Sie notwendig ist. Auch hier besteht die Möglichkeit, die Anfrage per E-Mail oder Fax an uns zu richten.
Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Anfrage alle Ihnen bekannten Daten der entsprechenden Person sowie eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind. Für die Auskunft werden keine Gebühren erhoben.