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Bekanntgabe von Einwohnerregisterdaten an Private und das Recht auf Sperrung

Das Anmeldungs- und Registergesetz (ARG, SGS 111) regelt, welche Daten über Einwohnerinnen und Einwohner die Gemeindeverwaltung an Private bekanntgeben darf.

Wenn Sie eine Sperrung der Bekanntgabe Ihrer Personendaten durch die Gemeindeverwaltung beantragen möchten, dann schicken Sie uns das ausgefüllte Formular zu.

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