Förderbeiträge Energie

Die Beiträge sollen der Bevölkerung und dem Gewerbe als Anreiz-Instrument zur Tätigung von Investitionen dienen, die den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energien minimieren.

Förderbeiträge für energetische Gebäudesanierungen und die Nutzung erneuerbarer Energie an Bestandesbauten
Für Gebäudesanierungen gewährt die Gemeinde Bottmingen zusätzlich zu den kantonalen Förderbeiträgen kommunale Beiträge (www.energiepaket-bl.ch).

  • Einfamilienhäuser: Die Höhe der Beiträge entspricht den kantonal verfügten Förderbeiträgen, insgesamt jedoch maximal CHF 5'000 pro Liegenschaft und Jahr.
  • Mehrfamilienhäuser: Die Höhe der Beiträge entspricht 20 % des kantonal verfügten Förderbeitrags pro Liegenschaft und Jahr respektive maximal CHF 1'000 pro Wohneinheit der Liegenschaft und Jahr.
  • Gebäude für Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Gebäude: Die Höhe der Beiträge entsprechen 20 % des kantonal verfügten Förderbeitrags mit einem Maximalbetrag von CHF 5'000 pro Jahr und Projekt (Haupt- und Nebengebäude werden bei Sanierungen als ein einziges Projekt behandelt).


Einschränkungen:
Keine Beiträge werden ausgerichtet an Labelgebühren, Energieanalysen/-coachings, Stromerzeugung, Abwärmenutzung etc.

Verfahren:

  • Die kommunalen Zusatzbeiträge werden gestützt auf eine Förderbeitragsverfügung des Kantons ausgerichtet, es gibt kein eigenes Gesuchsverfahren.
  • Gesuchsformulare sind online unter www.energiepaket-bl.ch auszufüllen.
  • Gesuchsformulare sind beim Amt für Umweltschutz und Energie einzureichen.
  • Das Amt für Umwelt und Energie entscheidet über den Förderbeitrag des Kantons.
  • Der Gemeindeverwaltung ist eine Kopie der Auszahlungsverfügung des Kantons zuzustellen. Auf deren Basis erfolgt die Beitragszahlung.
Baselbieter Energiepaket
Natur, Energie und Umwelt

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