AHV-Beiträge entrichten

Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen von ihrem Lohn Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Ebenfalls beitragspflichtig sind Arbeitgeber, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und Personen ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber.

Seit 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) in Kraft. Neu muss sich jeder Hausdienstarbeitgeber bei den Sozialversicherungen anmelden. Für Hausdienstarbeitgeber sowie für andere Kleinunternehmen bietet die Ausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren an.

Im direkten Zusammenhang mit der AHV-Beitragspflicht stehen folgende Bereiche:

  • Bestellung Versicherungsausweis AHV-IV
  • Meldung von neueintretenden ArbeitnehmerInnen
  • Anmeldung als Arbeitgeber
  • Anmeldung als Selbständigerwerbende/r
  • Anmeldung als Nichterwerbstätige/r
  • Anmeldung als Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber
Informationsstelle AHV/IV
SVA Basel-Landschaft

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen