Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Leichte Sprache
AusEin
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Bild
Bild

Urnenabstimmung 8.3.2026

08. Mär 2026

Am 8.3.2026 gelangen folgende eidgenössischen und kantonalen Vorlagen zur Abstimmung:

Eidgenössische Vorlagen:

1. Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung (BBl 2025 2885 2886)

2. Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (BBl 2025 2887)

3. Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» (BBl 2025 2888)

4. Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung (BBl 2025 2033)

Kantonale Vorlagen:

5. Formulierte Gesetzesinitiative «Tempo 30 auf Hauptstrassen - nur mit Zustimmung des Volkes» vom 10. August 2023 mit Gegenvorschlag des Landrats vom 11. September 2025

6. Formulierte Gesetzesinitiative «Vollumfänglicher Steuerabzug der selbstgetragenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung («Prämienabzug für alle»)» vom 15. August 2024 mit Gegenvorschlag des Landrats vom 11. September 2025

7. Formulierte Gesetzesinitiative «Potential nutzen – Versorgung sichern: Für eine vorausschauende Energiepolitik im Baselbiet» vom 29. April 2024 («Solar-Initiative»)

8. Formulierte Verfassungsinitiative «Transparenz- und Mitwirkungsinitiative» vom 31. Oktober 2024

9. Verfassungsänderung Kreislauf-Wirtschaft gemäss LRV

Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens Samstag, 14.02.2026 durch die Post zugestellt. Wer sein Abstimmungscouvert bis zu diesem Datum nicht erhalten hat, meldet dies bitte telefonisch bei den Einwohnerdiensten, Tel. 061 426 10 17.

Die Stimmabgabe kann brieflich oder persönlich erfolgen, die Anleitung dazu finden Sie auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises.
Das Antwortcouvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag in der Gemeindeverwaltung eintreffen. Später eintreffende Stimm-/Wahlzettel sind ungültig. Das Wahllokal (Gemeindestube, Therwilerstrasse 16) für die persönliche Stimmabgabe ist am Abstimmungs-/Wahlsonntag von 09.30-11.30 Uhr geöffnet.

Wer Stimm-/Wahlzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Stimm-/Wahlzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).

Gemeindeverwaltung

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen