Sträucher- und Heckenschnitt im Herbst

07. Sep 2023

Entlang von Strassen, Wegen und öffentlichen Anlagen müssen nun Sträucher und Hecken geschnitten werden.

Langsam wird Herbst und die Hecken und Sträucher sind schon wieder ein gutes Stück gewachsen. Im Bereich der Trottoirs und Strassen behindern die Pflanzen teilweise Fussgänger, Velofahrer, parkierte Autos und den rollenden Verkehr. Weiter werden die Strassenreinigung, die Arbeiten der Kehrichtabfuhr und Feuerwehr und im Winter allenfalls die Schneeräumungsarbeiten behindert. Wo sie auf öffentliche Grünflächen ragen, beeinträchtigen sie zudem die Unterhaltsarbeiten unserer Gärtner.

Die Natur hält sich nicht an unsere Gesetze und Vorschriften. Umso mehr ist es an uns, gemeinsam mit Ihnen dafür zu sorgen, dass sich Alle sicher und ungehindert auf öffentlichen Anlagen bewegen können.

Wir erinnern alle unsere Einwohnerinnen und Einwohner daran, dass Sträucher und Bäume, welche den Fussgänger- resp. den rollenden Verkehr behindern, zurückgeschnitten werden müssen. § 28 unseres Strassenreglements besagt, dass über die Strassenlinie hinausragende Äste von Bäumen und Sträuchern über dem Trottoir oder Fussweg auf eine lichte Höhe von 2.50 m und über der Strasse auf eine Höhe von 4.50 m zurückgeschnitten werden müssen.

Heckenschnitt
Heckenschnitt

Die Gemeinde wird auch im Herbst Heckenkontrollen durchführen. Wir bitten Sie, Ihren Verpflichtungen nachzukommen und die in das öffentliche Areal überhängenden Sträu-cher und/oder Hecken ordnungsgemäss auf die Parzellengrenze zurückzuschneiden.
Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 061 426 10 66 oder E-Mail: werkhof@bottmingen.ch oder an bur@bottmingen.ch).

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