18. Jul 2022
Grosse Waldbrandgefahr - Waldbrandstufe 4. Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern – Bade- und Betretungsverbot für Gewässerabschnitte
Tagelanges ausbleiben von Niederschlägen in Kombination mit hohen Temperaturen führen zu einer grossen Waldbrandgefahr (Stufe 4).
Der Kantonale Führungsstab hat deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern ausgesprochen.
Folgende Regeln sind zu beachten:
Bei Verdacht oder Festellung eines Wald- oder Flurbrandes zögern Sie nicht, den Feuerwehrnotruf 118 oder 112 zu wählen!
Nachdem es seit geraumer Zeit kaum mehr geregnet hat, ist die Wasserführung der Gewässer sehr tief. Der Homburgerbach, der Eibach und der Bennwilerbach müssen ausgefischt werden. Weitere Ausfischungen im oberen Kantonsteil stehen an. Aufgrund der tiefen Grundwasserstände und dem fehlenden Niederschlag, ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Tagen diverse weitere Gewässer teilweise oder ganz trockenfallen werden und Fische in tiefere Stellen anderer Gewässer umgesiedelt werden müssen. Bewilligte Wasserentnahmen sind derzeit nur noch in der Birs und im Rhein möglich. In den übrigen Gewässern ist die Wasserführung in der Regel bereits zu tief. Achtung: Wasserentnahmen für den so genannten Gemeingebrauch sind aktuell nicht mehr erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne. Widerhandlungen sind strafbar und können geahndet werden.
Die offizielle MEdienmitteilung der Sicherheitsdirektion finden Sie hier.