Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben

28. Aug 2026

Ab Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, werden die Massnahmen teilweise gelockert.

Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Trockenheitssituation im Kanton Basel-Landschaft teilweise entspannt.

Neu gilt:

  • Siedlungsgebiet: Das absolute Feuerverbot wird im Siedlungsgebiet aufgehoben. Unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt darf wieder Feuer entfacht werden.
  • Wald und Waldrand: Im Wald und an Waldrändern gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot mit einem Mindestabstand von 200 Metern. Dies gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für mitgebrachte Grills aller Art.
  • Siedlungsgebiet innerhalb der 200-Meter-Zone: Befindet sich Siedlungsgebiet innerhalb des definierten Mindestabstands von 200 Metern zum Wald, gilt die Aufhebung auch dort. Unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt darf Feuer entfacht werden.

Ebenfalls aufgehoben wird das Verbot, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren.

Aufgrund des weiterhin bestehenden Trockenstresses ist im Wald mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen zu rechnen. Es ist deshalb weiterhin erhöhte Vorsicht geboten.


Weitere Informationen und die aktuell geltenden Massnahmen finden Sie beim Kanton Basel-Landschaft.


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