26. Jun 2026
Erhöhte Waldbrandgefahr – Kanton Basel-Landschaft erlässt Massnahmen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gelten im Kanton Basel-Landschaft ab sofort folgende Massnahmen:
- Waldbrandgefahr: Im Wald und an Waldrändern ist das Entfachen von Feuer verboten. Das Verbot gilt bis zu einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand; ausgenommen sind fest eingerichtete Feuerstellen.
- Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen. Funkenwurf ist sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen vollständig zu löschen.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen bzw. Heissluft-Ballons, die durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.
- Es ist untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Basel-Landschaft.