Basel-Land erlässt Massnahmen wegen anhaltender Trockenheit

26. Jun 2026

Erhöhte Waldbrandgefahr – Kanton Basel-Landschaft erlässt Massnahmen

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gelten im Kanton Basel-Landschaft ab sofort folgende Massnahmen:

  • Waldbrandgefahr: Im Wald und an Waldrändern ist das Entfachen von Feuer verboten. Das Verbot gilt bis zu einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand; ausgenommen sind fest eingerichtete Feuerstellen.
  • Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen. Funkenwurf ist sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen vollständig zu löschen.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen bzw. Heissluft-Ballons, die durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.
  • Es ist untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Basel-Landschaft.

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