Erhebliche Waldbrandgefahr - Bedingtes Feuerverbot im Kanton Basel-Landschaft

26. Jul 2019

Bedingtes Feuerverbot im Kanton-Basellandschaft aufgrund erheblicher Waldbrandgefahr! Feuer nur noch auf festeingerichteten Feuerstellen erlaubt.

Nach zwei Hitzewellen und wenig Niederschlag herrscht im Kanton Basel-Landschaft aktuell erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3 von 5).
Nun wurde von den kantonalen Behörden ein bedingtes Feuerverbot ausgesprochen. Dieses Verbot gilt im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Feuer wird nur noch auf festeingerichteten Feuerstellen toleriert und auch dies nur mit der angebrachten Vorsicht.

Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:

• Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
• Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
• Funkenwurf sofort löschen
• Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen
• Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten
• Keine Raucherwaren wegwerfen
• Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen
• Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten

Den Gemeinden steht es frei, die angeordneten Massnahmen zu verschärfen. Die Gemeinde Bottmingen hat zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Massnahmen verfügt.

Im Notfall wählen die den Feuerwehrnotruf Telefonnummer 118

In dem Sie diese Hinweise beachten - tragen Sie aktiv zur Sicherheit in der Region bei!
Die Feuerwehr Bottmingen wünscht weiterhin einen schönen Sommer!

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