Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

02. Jul 2026

Kanton Basel-Landschaft erlässt Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der grossen Waldbrandgefahr hat der Kanton Basel-Landschaft die Waldbrandgefahrenstufe auf Stufe 4 (gross) erhöht. Ab Freitag, 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot im Wald sowie innerhalb von 50 Metern zum Waldrand – auch an offiziellen Feuerstellen und für sämtliche Grills.

Wir bitten die Bevölkerung, die geltenden Vorschriften konsequent einzuhalten und äusserste Vorsicht walten zu lassen. Gemeinsam tragen wir dazu bei, Waldbrände zu verhindern. 🚒🌲.

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons Basel-Landschaft.

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