Der Kindergarteneintritt ist ein wichtiger Moment im Leben eines Kindes und seiner Familie. Es ist uns deshalb ein besonderes Anliegen, Ihrem Kind einen optimalen Start zu ermöglichen und auch Sie als Erziehungsberechtigte frühzeitig mit den wichtigsten Belangen des Kindergartens vertraut zu machen.
Wir führen jährlich zwischen Fasnachts- und Frühlingsferien eine Informationsveranstaltung durch, zu der Sie eine persönliche Einladung erhalten, wenn Sie in Bottmingen wohnhaft und Erziehungsberechtigte eines Kindes sind, das im darauffolgenden Sommer den Kindergarten besuchen wird.
Stand 13.10.2020
Es ist uns ein Anliegen, Ihrem Kind einen möglichst optimalen Start in die Primarschule zu ermöglichen. Darum führen wir jährlich bereits im November/Dezember eine Informationsveranstaltung zum Übergang vom Kindergarten in die Primarschule durch, um Sie frühzeitig mit dem Übergangsprozedere vertraut zu machen. Wenn Sie in Bottmingen wohnhaft und Erziehungsberechtigte eines Kindergartenkindes sind, das im darauffolgenden Sommer in die Primarschule eintreten wird, werden Sie zu gegebener Zeit persönlich zu dieser Infoveranstaltung eingeladen.
Stand 04.11.2025
Die Schulleitungen der Primar- und Sekundarschule informieren im September die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen an einer gemeinsamen Informationsveranstaltung zum Ablauf des Übertrittsprozedere und über die Anforderungen und weitere Belange der Sekundarschule.
Stand 04.11.2025
Ab der ersten Klasse werden Kinder, die eine intensivere Förderung in der Primaschule benötigen, in der integrativen Schulungsform (ISF) unterrichtet.
In der Regelklasse werden sie von einer schulischen Heilpädagogin oder einem schulischen Heilpädagogen begleitet und unterstützt.
Die integrative Schulungsform unterstützt Kinder, die in verschiedenen Lernbereichen zusätzliche Hilfe brauchen oder Mühe haben, die Lernziele zu erreichen. Auch Kinder, die aufgrund ihres Verhaltens Schwierigkeiten im Lernen oder im sozialen Miteinander haben, können davon profitieren.
Die Aufnahme in die integrative Schulungsform erfolgt nach einer Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) und oder die Kinder- und Jungendpsychiatrie (KJP) .
Sollte trotz ISF die bestmögliche Förderung eines Kindes an unserer Schule nicht gewährleistet werden können, wird gemeinsam mit den Eltern den Besuch einer Kleinklasse in einer Nachbargemeinde geprüft.
Stand 04.11.2025
Gestützt auf eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) begleiten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen Kinder im schulischen Alltag. Dabei fördern sie gezielt das soziale Verhalten und die soziale Interaktion der Kinder.
Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen haben keine Unterrichtsfunktion. Sie unterstützen die betroffenen Kinder und gehen dabei individuell auf deren Bedürfnisse ein.
Stand 04.11.2025
Anspruch auf Leistungen der Sonderschulung haben Kinder, welche infolge einer Beeinträchtigung nur mit zusätzlichen Massnahmen eine öffentliche Schule besuchen können oder auf eine spezielle Schulung angewiesen sind. Die Integrative Sonderschulung kann einzeln (Einzelintegration EI) oder gruppenweise in einer Regelklasse (Integrationsklasse IK) erfolgen. Dabei müssen sowohl die Gegebenheiten und Möglichkeiten der Regelschule als auch die Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie der ganzen Klasse berücksichtigt werden.
Der Anspruch auf Integrative Sonderschulung in einem unserer Kindergärten oder in unserer Primarschule sowie der Förder- und Unterstützungsbedarf werden auf Gesuch der Erziehungsberechtigten von den zuständigen kantonalen Fachstellen abgeklärt. Wenn Sie eine Integrative Sonderschulung für Ihr Kind vorsehen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit der Schulleitung in Verbindung.
Im Kindergarten und in der Primarschule sind Einzelintegrationen möglich. Eine Integrationsklasse führen wir aktuell nicht.
Stand 05.11.2025