Die Beiträge der Erziehungsberechtigten an die Tagesbetreuung werden grundsätzlich nach folgendem Schlüssel berechnet:
Beträgt das anrechenbare Einkommen (= Nettoeinkommen + 5 % vom Vermögen) pro Jahr weniger als CHF 103'200.-, leistet die Gemeinde einen Beitrag an die Betreuungskosten.
An
die Kosten der Verpflegung (Essenskosten) werden grundsätzlich keine
Gemeindebeiträge ausgerichtet.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie in der Verordnung über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Bottmingen.