29. Okt 2020
Mit der Anmeldung für die Einschulung per Schuljahr 2021/22 ändern sich die Bestimmungen für den Eintritt in den Kindergarten.
Neu können die Erziehungsberechtigten selber entscheiden, ob sie ihr Kind ein Jahr später in den Kindergarten schicken wollen. Diese Gesetzesänderung tritt ab 1. Januar 2021 in Kraft.
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion hat als Entscheidungshilfe ein Merkblatt zusammengestellt, das wir im Januar allen Erziehungsberechtigten mit den Unterlagen zur Anmeldung in den Kindergarten zustellen werden. Interessierten steht das Merkblatt ab sofort auf unserer Website zur Verfügung (www.schule-bottmingen.ch unter dem Online-Schalter bei den Formularen Kindergarten und Primarschule). Für Fragen zum Kindergarteneintritt steht Ihnen von der Schulleitung Frau Maya Jakob zur Verfügung.
Maya Jakob, Lukas Schaeppi, Dieter Schnider, Schulleitung Schule Bottmingen