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Gratis zum Mitnehmen – gut gemeint, aber verboten

16. Sep 2026

Gratis zum Mitnehmen – gut gemeint, aber verboten
Gratis zum Mitnehmen – gut gemeint, aber verboten

Was gut gemeint ist, kann schnell zur illegalen Ablage führen. Das deponieren von Gegenständen am Strassenrand ist verboten. Wer nicht mehr benötigte, aber noch brauchbare Gegenstände weitergeben möchte, hat in Bottmingen verschiedene Möglichkeiten, vom digitalen Dorfplatz bis zu Flohmärkten.

Die Kinderschuhe zu klein, die Vase nicht mehr zeitgemäss und der Tisch zu gross. Zum Wegwerfen zu schade. Aber wohin damit?

Bitte nicht einfach an den Strassenrand stellen – auch nicht mit einem Zettel «Gratis zum Mitnehmen». Die Idee ist zwar sympathisch, doch in der Praxis zeigt sich, dass sich auch sonst niemand für die Vase oder den Tisch interessiert. Dann bleiben die Gegenstände oft tagelang stehen, bis sie von der Gemeinde abgeholt und auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden müssen.

Das ist nicht nur unfair, sondern auch verboten. Für das unerlaubte Ablagern von Gegenständen können hohe Bussen ausgesprochen werden.

Viel besser ist es, Dinge, die noch brauchbar sind, weiterzugeben und damit im Kreislauf zu halten. Auf der Gemeinde-App «4103 Bottmingen» steht dafür der digitale Dorfplatz zur Verfügung. Dort können Gegenstände verschenkt, verkauft oder gesucht werden – vielleicht findet sich genau dort jemand, der für die Vase, die Kinderschuhe oder den kleinen Tisch noch Verwendung hat.

Auch persönlich lässt sich manches unkompliziert weitergeben: Im September findet der Quartierflohmarkt statt, und das BOZ organisiert regelmässig weitere Flohmärkte.

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