Kantonaler Teilstab Trockenheit wird deaktiviert
14. Sep 2026
Die Lage hat sich aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage und den tieferen Temperaturen in diversen Bereichen entspannt.
Angesichts der aktuellen Entwicklung hat der Regierungsrat entschieden, den Teilstab Trockenheit des Kantonalen Führungsstabs per 11. September 2026 zu deaktivieren. Die zuständigen kantonalen Fachstellen und Verwaltungsstrukturen übernehmen die weitere Bearbeitung und Beobachtung der einzelnen Themenbereiche.
Der Regierungsrat dankt der Bevölkerung für die bisherige grosse Disziplin bei den geltenden Einschränkungen.
Aufgrund der Niederschläge kann eine erhöhte Bodenfeuchte festgestellt werden, wodurch sich die Entzündbarkeit verringert hat. Aufgrund des nach wie vor trockenen Holzes und der hohen Anteile von abgestorbenen und vertrockneten Bäumen bleibt reichlich Brandgut vorhanden. Durch die verbesserte Situation wird die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft neu auf Stufe 3 (erheblich) gesenkt. Das absolute Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird daher dahingehend angepasst, dass das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern ausschliesslich an fest eingerichteten Feuerstellen wieder zugelassen ist. Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig):
- Fliessgewässer: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs.
- Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
- Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen – davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
- Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Online-Informations-Plattform «Trockenheit».
