Totalrevision Polizeireglement
Das heutige Polizeireglement stammt aus dem Jahr 1973 und ist in vielen Bereichen nicht mehr zeitgemäss. Da verschiedene Regelungen sowie Verfahrens- und Strafbestimmungen nicht mehr dem geltenden Recht entsprechen, hat der Gemeinderat eine Totalrevision inklusive Reklamebestimmungen gestartet.
Bis Ende Juli 2026 steht die Online-Plattform dialog-bottmingen.ch für die Mitwirkung zur Verfügung. Bringen Sie Ihre Anliegen zur Totalrevision Polizeireglement unkompliziert und direkt ein. Die Plattform ermöglicht es, Stellungnahmen zu einzelnen Themenbereichen abzugeben.
Mit dem per 01.01.2022 revidierten kantonalen Polizeigesetz wurden die Kompetenzen und Aufgaben der Kantons- und Gemeindepolizei neu geregelt. Die Polizei BL ist grundsätzlich für die Sicherheit und die Baselbieter Gemeinden sind für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung zuständig.
Das heute gültige Polizeireglement stammt aus dem Jahr 1973. Viele der darin festgeschriebenen Regelungen sind überholt und entsprechen nicht mehr den heutigen Lebensumständen. Die Verfahrens- und Strafbestimmungen stimmen nicht mehr mit den gültigen gesetzlichen Bestimmungen überein. Entsprechend hat der Gemeinderat eine Totalrevision des Polizeireglements, einschliesslich der Reklamebestimmungen, an die Hand genommen.
Bezüglich der Thematik «Reklamebestimmungen» (eine Regelung findet sich im heutigen Polizeireglement in § 9 Ziff. 13) hat der Gemeinderat im Sinne eines Grundsatzes beschlossen, diese Thematik inskünftig ausserhalb des Polizeireglements in einem separaten Reklamereglement zu regeln. Dieses Reglement befindet sich derzeit ebenfalls in Erarbeitung.
Neues Reglement über die öffentliche Ordnung: Dem Umstand, dass die Gemeinde gemäss Polizeigesetz für die öffentliche Ordnung zuständig ist, soll mit dem neuen Reglementsnamen Rechnung getragen werden. Die Aufgaben der Gemeinde im Bereich der öffentlichen Ordnung sind im kantonalen Gemeindegesetz geregelt.
Bei der Ausarbeitung der neuen Bestimmungen wurden die bestehenden Regelungen in den übrigen Leimentaler Gemeinden, insbesondere den Nachbargemeinden Binningen und Oberwil, gewürdigt mit dem Ziel, – wo möglich und sinnvoll – eine Vereinheitlichung zu erreichen.
Kantonale Vorprüfung: Der Entwurf der Totalrevision des Polizeireglements wurde von der Sicherheitsdirektion BL bereits vorgeprüft. Die Genehmigung wurde in Aussicht gestellt, jedoch mit dem Hinweis, dass die Bestimmungen in § 45 (Strafbestimmung) und § 46 (Ordnungsbussenverfahren) überarbeitet werden sollten. Die Empfehlungen der Sicherheitsdirektion BL sind im vorliegenden Revisionsentwurf berücksichtigt.
Den neuen Reglementsentwurf in Form einer synoptischen Darstellung der bestehenden und der vorgeschlagenen neuen Bestimmungen mit ausführlichen Bemerkungen dazu finden Sie in der Spalte rechts.
Wir laden Sie ein, sich zur vorliegenden Totalrevision des Polizeireglements zu äussern, und zwar bis spät. Ende Juli 2026. Ihre Stellungnahme reichen Sie am einfachsten via E-Mitwirkung ein. Alternativ können Sie diese aber auch via E-Mail oder per Post (Gemeinderat, Schulstrasse 1, 4103 Bottmingen) einreichen.

