15. Jun 2023
Neue Vortrittsregelung für den Veloverkehr im Gustackerquartier.
In der Tempo 30-Zone im Gustackerquartier verläuft auf der Burggartenstrasse sowie weiterführend auf der Haselstrasse eine kantonale Veloroute. Im November 2021 hat der Gemeinderat eine Teilnahme am Pilotprojekt «Kantonale Velostrasse» beschlossen. In der Folge wurde unter Federführung des Tiefbauamts BL die Realisierung einer zusammenhängenden vortrittsberechtigten Veloroute im Leimental geprüft. Für den genannten Bottminger Radroutenabschnitt resultierten daraus die nachfolgenden Massnahmen. Der Gemeinderat Bottmingen hat deshalb am 07.03.2023 gestützt auf § 4 des Strassenverkehrsgesetzes Basel-Landschaft vom 03.05.2012 (SVG BL, SGS 481) folgenden verkehrspolizeilichen Anordnungen zugestimmt:
Zur Medienmitteilung des Kantons
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Anordnungen kann gemäss §§ 172 ff. des Gemeindegesetzes (SGS 180) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (SGS 175) innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungs¬rat, Rathausstr. 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.
Der Gemeinderat