28. Jul 2023
Die Waldbrandgefahr wird in beiden Basel neu als «mässig» (Stufe 2) beurteilt. Die lokale Waldbrandgefahr kann jedoch von der angegebenen generellen Waldbrandgefahr abweichen. Für die Bundesfeiern am 31. Juli und 1. August ergeben sich aber keine Einschränkungen. Das seit 21. Juli 2023 geltende Bade-, Betretungs- sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs (zwischen Birsmündung und Redingbrücke) wird per Samstag, 29. Juli 2023, 00.00 Uhr, aufgehoben. Für den Abschnitt der Birs zwischen der Brücke beim Restaurant Crazy Horse bis zum Kraftwerk Neue Welt (inkl. Wehrkolk) sowie zwischen der Trambrücke in der Hofmatt und der Heiligholzbrücke in Münchenstein gilt das Verbot weiterhin.
Die Detailinformationen können der Medienmitteilung des Amts für Wald beider Basel sowie der Verfügung Nr. 800-2023-127 entnommen werden.