17. Aug 2022
Am 25. September 2022 gelangen vier eidgenössiche Vorlagen (keine kantonalen) zur Abstimmung. Die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal Bottmingen ist am Sonntagmorgen möglich.
Am 25. September 2022 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Vorlagen:
Mangels referendumspflichtiger Vorlagen finden keine kantonalen Abstimmungen statt.
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 3. September 2022 durch die Post zugestellt. Wer sein Abstimmungscouvert bis zu diesem Datum nicht erhalten hat, meldet dies bitte telefonisch beim Gemeindesekretariat, Tel. 061 426 10 14.
Die Stimmabgabe kann brieflich oder persönlich erfolgen, die Anleitung dazu finden Sie auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises.
Das Stimmcouvert muss bis spätestens am Samstag, 24. September 2022, 17.00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung eintreffen. Später eintreffende Stimm-/Wahlzettel sind ungültig. Das Wahllokal (Gemeindestube, Therwilerstrasse 16) für die persönliche Stimmabgabe ist am Abstimmungssonntag von 09.30 bis 11.30 Uhr geöffnet.
Wer Stimm-/Wahlzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Stimm-/Wahlzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).