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Korrigendum kommunale Ersatzwahlen - Wählbarkeitsvoraussetzungen

29. Sep 2026

Im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Ersatzwahlen ins Wahlbüro und in die Natur- und Umweltschutzkomission (NUSK) hat sich bei der Wählbarkeit ein Fehler eingeschlichen: Während ins Wahlbüro jede bzw. jeder Stimmberechtige wählbar ist, können in die NUSK als beratende Kommission auch handlungsfähige in der Gemeinde nicht stimmberechtigte Personen gewählt werden.

Die Ausschreibungstexte Rücktritte aus dem Wahlbüro und Rücktritt NUSK wurden entsprechend angepasst. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen.

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