Hecken und Sträucher zurückschneiden
23. Sep 2026

Überhängende Hecken, Sträucher und Bäume können Wege und Strassen beeinträchtigen, die Abfallentsorgung erschweren und im Notfall die Zufahrt für Blaulichtorganisationen behindern. Ein Rückschnitt und eine regelmässige Kontrolle Ihrer Hecken sorgen dafür, dass der öffentliche Raum frei und sicher bleibt.
Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe des Sommers kräftig. Überhängende Äste und zu weit in den öffentlichen Raum ragende Pflanzen können dabei Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrende sowie den motorisierten Verkehr behindern. Auch für die Arbeiten des Werkhofs, die Strassenreinigung und insbesondere die Abfallentsorgung können solche Überhänge zum Problem werden. In einzelnen Situationen können Abfallcontainer dadurch nicht erreicht und geleert werden oder Äste die Fahrzeuge der Kehrichtabfuhr beschädigen. Dabei ist zu beachten, dass Nutzfahrzeuge bis zu 4 Meter hoch sein können und ausreichend Platz zum Passieren benötigen.
Besonders wichtig ist, dass Feuerwehr, Polizei und weitere Blaulichtorganisationen jederzeit freie Zufahrt haben und ihre Einsatzfahrzeuge ungehindert passieren können. Auch Signalisationen, Strassenbeleuchtungen, Sichtbereiche bei Einmündungen und Ausfahrten sowie Verkehrsspiegel müssen jederzeit frei und gut sichtbar bleiben.
Wir bitten deshalb alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, ihre Hecken, Sträucher und Bäume regelmässig zu kontrollieren und dort zurückzuschneiden, wo sie in den öffentlichen Raum hineinragen. So bleiben Wege und Strassen frei und die Zufahrt für Blaulichtorganisationen auch im Notfall gewährleistet.
Bitte beachten Sie insbesondere folgende Mindesthöhen:
- über Trottoirs und Fusswegen: 2.50 m
- über Strassen: 4.50 m
Leihcontainer für Grünabfälle
Beim Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen können grössere Mengen Grünabfall anfallen. Für saisonale Übermengen an Grünabfällen können deshalb Leihcontainer bestellt werden. Das Servicepaket umfasst die Lieferung, eine Leerung und die Abholung eines 770-Liter-Containers zum Preis von CHF 70.–.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem folgendem Link.
Rücksicht auf brütende Vögel
Beim Rückschnitt ist auch auf die Natur Rücksicht zu nehmen. Die Brutzeit einheimischer Vögel dauert in der Regel von Anfang März bis Ende September. Auch ausserhalb dieser Zeit können sich jedoch Nester oder brütende Vögel in Hecken und Sträuchern befinden. Bitte vergewissern Sie sich deshalb vor den Arbeiten, dass sich keine Nester oder brütenden Vögel in den betroffenen Sträuchern und Hecken befinden.
Der Herbst eignet sich besonders gut für einen stärkeren Rückschnitt mit der elektrischen Heckenschere. Es empfiehlt sich, Hecken und Sträucher zu dieser Jahreszeit etwas grosszügiger zurückzuschneiden, als es die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmasse erfordern. So kann verhindert werden, dass die Pflanzen im kommenden Sommer erneut zu stark in den öffentlichen Raum hineinragen und während der Hauptbrut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli möglichst nicht geschnitten werden müssen.
Wir danken Ihnen, dass Sie Ihre Hecken, Sträucher und Bäume regelmässig kontrollieren und so mithelfen, die Sicherheit auf unseren Strassen und Wegen zu gewährleisten und eine reibungslose Abfallentsorgung zu ermöglichen. Bei Fragen steht Ihnen der Werkhof gerne zur Verfügung:
Tel. 061 426 10 77 (Montag–Freitag, 13.00–14.00 Uhr)
werkhof@bottmingen.ch
