Biometrische Identitätskarte
26. Okt 2026
Ab dem 2. November 2026 kann die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden. Sie ist insbesondere für Reisen innerhalb der EU empfohlen.
Der Bundesrat hat am 26. August 2026 die revidierte Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG) verabschiedet. Diese schafft die erforderliche Grundlage für die Einführung der biometrischen Identitätskarte und tritt am 1. November 2026 in Kraft. Ab dem 2. November 2026 kann die neue Identitätskarte beantragt werden. Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen. Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, bleiben für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Für die Beantragung Ihres neuen Ausweises kann ein Termin beim Passbüro Basel-Landschaft, untern www.schweizerpass.ch, oder telefonisch unter 061 552 58 69 vereinbart werden. Die beiden Standorte Liestal und Basel-Stadt (Aussenstelle Spiegelhof) bleiben bestehen.¨
Die ID ohne Chip ist weiterhin am Schalter der Einwohnerdienste Bottmingen erhältlich.
Hier Termin beantragen.
