Allgemeine Geschäftsbedingungen eAdressauskunft
- Die Entscheidung über die Auskunftserteilung fällt die Gemeindeverwaltung unter Berücksichtigung der Datenschutzgesetzgebung.
- Den Umfang der Datenbekanntgabe bestimmen die Einwohnerdienste anhand des Interessennachweises.
- Die ausgehändigten Daten entsprechen dem Eintrag im Einwohnerregister zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung. Für die Richtigkeit der Angaben wird jegliche Haftung – soweit rechtlich zulässig – wegbedungen.
- Wer sich unbefugt Daten von Dritten beschafft, macht sich strafbar.
- 5. Die Bearbeitungsfrist dauert bei Einwohner*innen, welche eine Auskunftssperre hinterlegt haben, rund 10 Tage.
- 6. Die bestätigten und / oder bekannt gegebenen Daten dürfen nicht ohne das Einverständnis der betreffenden Person an Drittpersonen weitergegeben werden.
Bottmingen, Juli 2023