13. Jun 2024
Im Rahmen der Neuwahl der Gemeindekommission (GK) für die Amtsperiode 2024 bis 2028 an der Urne vom 03.03.2024 erhielt die SVP Bottmingen insgesamt vier Sitze.
Da ihr Wahlvorschlag nur drei Kandidierende enthielt, muss für die eine Sitzvakanz eine Ergänzungswahl gemäss § 45 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) durchgeführt werden.
Ende Mai 2024 hat Hanspeter Weibel, Präsident SVP, für den vakanten Kommissionssitz Frau Jacqueline Wunderer, Bottmingen, zur Wahl vorgeschlagen. Da dieser Wahlvorschlag die gesetzlichen Wahlerfordernisse erfüllt und keine Unvereinbarkeit gemäss GpR und Gemeindegesetz aufweist, hat der Gemeinderat als Erwahrungsinstanz am 4. Juni 2024 Jacqueline Wunderer für die neue Amtsperiode vom 01.07.2024 bis 30. Juni 2028 als gewählt erklärt. Damit kann die Gemeindekommission vollzählig in die neue Amtsperiode starten.
Gegen diese Wahl kann gestützt auf § 83 GpR innert drei Tagen Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden.