14. Mai 2025
Die neuen Richtlinien für die Vereinsunterstützung gelten seit dem 1. März 2025 (vgl. BiBo-Mitteilung vom 03.04.2025) und wurden nun leicht angepasst.
Wichtig: Die Voraussetzungen gemäss § 5, Punkte a–d (z. B. Mindestanzahl Mitglieder), gelten ausschliesslich für finanzielle Beiträge – nicht für die Nutzung von Gemeinderäumen, Anlagen oder Dienstleistungen.
Die Gemeinde Bottmingen stellt Vereinen, je nach Verfügbarkeit, gemeindeeigene Räume und Anlagen zur Verfügung. Dies geschieht unabhängig von der Vereinsgrösse oder der Anzahl Mitglieder mit Wohnsitz in Bottmingen. Reservationen nehmen Sie bitte direkt online vor. Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung, insbesondere des Werkhofs, werden nur in Ausnahmefällen gewährt.
Nicht vergessen: Die Eingabefrist für einen Antrag auf Vereinsunterstützung für das Gemeindebudget 2026 ist der 31. Mai 2025. Später und unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Eingabefrist für Beiträge an Kinder- und Jugendlager sowie Ferienschwimmkurse müssen für das laufende Jahr bis spätestens Ende November eingereicht werden.
Sämtliche Richtlinien und Antragsformulare finden Sie hier.