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Rücktritt aus dem Schulrat und Ersatzwahl

29. Jun 2026

Im Juni 2026 hat Herr Haider Khan seinen Rücktritt aus dem Schulrat von Primarschule, Kindergarten und Tagesstruktur per 31.07.2026 aufgrund eines Umzugs erklärt. Wir danken ihm für seine wertvolle Behördentätigkeit, die er seit Juni 2024 ausübte.

Für den vakanten Sitz im Schulrat ist für den Rest der laufenden Amtsperiode, d. h. bis 31.07.2028, eine Ersatzwahl durchzuführen. Dieser Termin ist für den Herbst 2026 angesetzt.

Gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung wird der Schulrat durch die Gemeindekommission und den Gemeinderat als verbundene Wahlbehörde gewählt. Die Wahl erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz). Wählbar ist jeder bzw. jede Stimmberechtigte der Gemeinde mit Ausnahme der Mitglieder des Regierungsrats, des Kantonsgerichts sowie der Gemeindeangestellten. Lehrerinnen und Lehrer können nicht in den Schulrat der Schule, an der sie unterrichten, gewählt werden.

Gemäss Bildungsgesetz hat der Schulrat folgende Aufgaben:

  • Er ist dafür besorgt, dass die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Öffentlichkeit eingebracht werden können.
  • Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung.
  • Er wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms mit und genehmigt dieses unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes und des Kantons.
  • Er wirkt bei der Erarbeitung von Massnahmen zu den Erkenntnissen aus der internen Evaluation und der Aufsicht mit, beschliesst diese und gewährleistet deren Umsetzung.
  • Er kann eine vermittelnde Rolle für Anliegen aller Schulbeteiligten einnehmen und hierfür zu Gesprächen aufbieten.
  • Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
  • Er beschliesst das Leitungsmodell der Schulleitung.
  • Er genehmigt die Organisation der Schulleitung.
  • Er unterstützt die Schulleitung bei der Erfüllung ihrer Arbeit.
  • Er ist gegenüber den Schulleitungen weisungsbefugt unter Sicherung der eigenverantwortlichen Gestaltungsspielräume der Schulen.
  • Er gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben des Kantons, des Bundes und der Einwohnergemeinde.
  • Er lässt zeitlich befristet operative Eingriffe in die Schulführung vornehmen, wenn wichtige rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden, das Funktionieren der Schule gefährdet ist oder eine Krisensituation besteht.
  • Er verabschiedet das Budget und die Rechnung zuhanden des Gemeinderats.

Des Weiteren obliegen ihm folgende Aufgaben in Bezug auf die schulergänzenden Tagesstrukturen und die Schulraumplanung der Gemeinde:

  • Aufsicht über das Tagesstrukturangebot sowie Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.

Anforderungen:

  • Interesse an Bildungsthemen, an der Schulentwicklung und der Arbeit an der Schule;
  • Interesse, Verantwortung für die Schule zu übernehmen und Fähigkeit zu strategischem und konzeptionellem Denken;
  • Bereitschaft, einzelne Ressorts oder Aufgaben im Schulrat zu übernehmen sowie in Arbeitsgruppen mitzuarbeiten;
  • Freude an der aktiven Auseinandersetzung mit Entscheidungsgrundlagen, am Mitentscheiden und an der Zusammenarbeit im Team;
  • Bereitschaft, Weiterbildungsangebote für Schulräte zu nutzen;
  • Zeitliche Verfügbarkeit;
  • Ein betriebswirtschaftlicher Hintergrund und/oder Führungserfahrung wäre bei der Besetzung der aktuellen Vakanz von Vorteil.

Der zeitliche Aufwand im Schulrat umfasst durchschnittlich eine Abendsitzung pro Monat inkl. Vorbereitung, 2-3 Veranstaltung an einem Samstag sowie Schulbesuche bzw. Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Organisation von einzelnen Schulratsanlässen, ggf. koordinative Tätigkeiten zwischen den Sitzungen und die Teilnahme an einzelnen Anlässen der Schule.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Franziska Neumann, Präsidentin Schulrat Bottmingen, franziska.neumann@schule-bottmingen.ch. Gerne kann per E-Mail auch ein telefonisches Gespräch vereinbart werden.

Kandidaturen, bestehend aus Motivationsschreiben, Lebenslauf und Foto, werden bis 24. Juli 2026 erbeten an anja.gruber@bottmingen.ch oder an die Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, z. H. der Wahlbehörde.

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