Leinenpflicht ab dem 1. April

28. Mär 2024

Leinenpflicht ab dem 1. April
Leinenpflicht ab dem 1. April

Ab dem 1. April bis Ende Juli gilt im Baselbiet wieder die Leinenpflicht für Hunde im Wald und an Waldrändern.

Der Frühling ist da und mit der spriessenden Natur ist der Spaziergang im Wald und über die Felder eine wahre Freude. Die wärmeren Temperaturen geniessen auch die Hundebesit-zerinnen und -besitzer mit ihren Lieblingen. «Leinenpflicht im Wald und an Waldrändern zur Brut- und Setzzeit» - Schilder mit diesem Schriftzug sind bald wieder überall zu sehen. Ab dem 1. April bis Ende Juli gilt im Baselbiet wieder die Leinenpflicht für Hunde im Wald und an Waldrändern.
Was aber viele nicht wissen: Die kleinen Rehkitze liegen auch im hohen, schützenden Gras und nicht unbedingt im Wald. Sie werden dort zurückgelassen, während das Muttertier zum Äsen den Setzplatz verlässt. Etwa alle drei Stunden kehrt die Mutter zum Rehkitz auf die Wiese zurück, um es zu säugen. Ein Hund wittert das nahende Tier lange bevor wir Menschen es bemerken. Ist er nicht angeleint, können sich unschöne Jagdszenen abspielen, was auch in Bottmingen immer wieder passiert. Zudem können spielende Hunde im hohen Gras das Kitz aufspüren oder das Muttertier davon abhalten, sich dem Rehjungen wieder anzunä-hern. Wird ein Junges über längere Zeit nicht gesäugt, so ruft es nach seiner Mutter. Je hungriger es ist, umso verzweifelter sind seine Rufe. Das löst Stress aus, beim Kitz und dem Muttertier.
Wenngleich die Leinenpflicht nur im Wald gilt, erweisen Sie den Rehen daher einen grossen Gefallen, wenn Ihr Liebling bis Ende Juni auch auf Feldwegen angeleint bleibt. Ausserdem befinden sich auch Vögel und andere Kleintiere in den Feldern, wo sie nisten, brüten und ihre Jungen aufziehen.

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