Ersatzwahl in den Gemeinderat - Wahltermin
19. Mär 2026
Im März 2026 hat Herr Philipp Bollinger seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat per 31. März 2026 erklärt. Deshalb ist für den vakanten Gemeinderatssitz für den Rest der laufenden Amtsperiode, d. h. bis 30. Juni 2028, eine Ersatzwahl (Majorzwahl) durchzuführen.
Der Gemeinderat hat dafür folgende Termine festgelegt:
Termin Ersatzwahl: 14. Juni 2026 (regulärer Abstimmungstermin) -> Einreichung der Wahlvorschläge bis 13. April 2026 um 12.00 Uhr.
Bei Nichterreichen des absoluten Mehrs der Kandidierenden findet eine allfällige Nachwahl am 27. September 2026 (regulärer Abstimmungstermin) statt ->Einreichung der Wahlvorschläge bis 22. Juni 2026 um 12.00 Uhr.
Gemäss § 11 Bst. der Gemeindeordnung besteht bei einer Ersatzwahl in den Gemeinderat die Möglichkeit der stillen Wahl. Das heisst, wenn nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden, widerruft die Erwahrungsinstanz bis zum 41. Tag vor dem Wahltag die Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen für gewählt und veröffentlicht die Namen der Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit.
Die Formulare für Wahlvorschläge können direkt von der Website des Kantons unter Wahlvorbereitungen -> Kommunale Wahlen heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) bezogen werden. Die Wahlvorschläge sind innert Frist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Alle Informationen zu Versand von Wahlinformationen und Plakatierung finden Sie in der Gemeinderatsverordnung betr. Wahlen und Abstimmungen.
