Absolutes Feuerwerksverbot im Kanton Basel-Landschaft
17. Jul 2026
Liestal, 16. Juli 2026 - Der Kanton Basel-Landschaft verschärft wegen der anhaltenden Trockenheit die Schutzmassnahmen: Ab Freitag, 17. Juli 2026, 12 Uhr, gilt im gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuerwerksverbot. Gleichzeitig ist das Entfachen von Feuer im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt untersagt. Mit den zusätzlichen Massnahmen will der Kanton das hohe Risiko von Wald- und Flurbränden weiter reduzieren.
Die anhaltend hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Der wenige Regen der vergangenen Stunden brachte keine Entspannung, und auch in den kommenden Tagen sind keine ergiebigen Niederschläge zu erwarten. Der Kantonale Führungsstab (KFS) hat deshalb zusätzliche Massnahmen verfügt, die ab Freitag, 17. Juli 2026, 12 Uhr, bis auf Widerruf gelten.
Neue Massnahmen
Folgende Vorschriften gelten ab sofort im gesamten Kanton:
- Absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet.
- Verbot, im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt Feuer zu entfachen. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art. Im Siedlungsgebiet bleibt das Feuern mit der nötigen Vorsicht erlaubt, sofern keine kommunalen Feuerverbote bestehen.
- Brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer dürfen nicht weggeworfen werden.
- Motorfahrzeuge dürfen nicht auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern oder Wiesen abgestellt werden.
- Es gilt ein Wasserentnahmeverbot für sämtliche Gewässer im Kanton. Ausgenommen sind der Rhein und die Birs.
Vorsicht im Wald
Der Wald leidet aufgrund der anhaltenden Trockenheit unter erheblichem Trockenstress. Dadurch steigt die Gefahr von spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen. Die Bevölkerung wird deshalb gebeten, sich bei Aufenthalten im Wald besonders vorsichtig zu verhalten und Absperrungen konsequent zu beachten.
Bereits bestehende Massnahmen bleiben in Kraft
Die neu verfügten Massnahmen ergänzen die bereits geltenden Einschränkungen:
- Für den Birsig und seine Zuflüsse gilt weiterhin ein generelles Wasserentnahmeverbot.
- An der Ergolz gelten zwischen Sissach (ARA Ergolz 1) und der Mündung in den Rhein ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot sowie ein Wasserentnahmeverbot.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen oder Heissluft-Ballons mit offenem Feuer ist weiterhin verboten.
- Die Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern für den Gemeingebrauch – beispielsweise mit Eimern oder Giesskannen – bleibt untersagt.
- Für den Unterlauf der Birs gelten weiterhin ein Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie ein Fischereiverbot.
Der Kanton ruft die Bevölkerung dazu auf, sorgfältig mit Feuer umzugehen und sämtliche geltenden Vorschriften einzuhalten. Damit soll das Risiko von Wald- und Flurbränden in der aktuell angespannten Lage möglichst gering gehalten werden.
