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Absolutes Feuerverbot im Freien – höchste Gefahrenstufe 5

24. Jul 2026

Aufgrund der neuesten Verfügung vom 23.07.2026 des Kantonalen Krisenstabs gilt ein absolutes Feuerverbot im Freien, sowohl im Offenland als auch im Siedlungsgebiet.

Es gilt bis auf Widerruf zu befolgen:

  • Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
  • Vorsicht im Wald: Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress, und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
  • Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
  • Motorfahrzeuge: Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen. Aus diesem Grund ist der unbefestigte Gartenbad-Parkplatz Gustackerrain kurzfristig gesperrt.
  • Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
  • Ergolz: Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz gilt von Sissach (ARA Ergolz 1) bis zur Mündung in den Rhein.
  • Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluftballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Birs: Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs.

Weitere Informationen: Kanton Basel-Landschaft – Medienmitteilung vom 23.07.2026

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